Altgeräte, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung:
Wir weisen darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dies bedeutet, dass Sie diese Geräte nicht über den Hausmüll (z.B. Restmülltonne oder Gelbe Tonne)
Warum? Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Durch die fachgerechte Entsorgung können Ressourcen wiederverwendet werden und Schadstoffe aus den Geräten entfernt werden.
2. Entnahme von Batterien/Akkus und Lampen
Hinweis zum Batteriegesetz
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus bzw. im Zusammenhang mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Akkus und Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batteriegesetz ausdrücklich verboten. Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Bitte entsorgen Sie Altbatterien oder Altakkus an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie an der jeweiligen Verkaufsstelle vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien oder Akkus können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden.
Wohnmarkt Fritz Keilbach GmbH Hockenheimer Str. 159 68775 Ketsch
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
3. Rücknahme von Altgeräten
Altgeräte der gleichen Geräteart, welche im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllen, müssen wir bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme).
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, müssen wir in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme ist dabei nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes bei uns geknüpft (0:1 Rücknahme)
1:1 - Rücknahme bei Geräten der Kategorie 1, 2 und 4
Kategorie 1 - Wärmeüberträger
Kategorie 2 - Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten und
Kategorie 3 - Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50
Zentimeter beträgt (Großgeräte)
Sie können diese Geräte unentgeltlich von uns abholen lassen. Sofern Sie dies wünschen, können Sie dies entsprechend direkt im Bestellvorgang entsprechend auswählen. Das Altgerät wird dann bei Lieferung des Neugerätes mitgenommen. 1:1 - Rücknahme bei Geräten der Kategorie 3, 5 und 6 sowie 1:0 Rücknahme
Sofern Sie möchten, dass wir ein Altgerät von Ihnen zurücknehmen, bitten wir Sie, uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an andreas.haibel@wohnmarkt-keilbach.de zu schreiben. Wir teilen Ihnen dann alle weiteren Schritte und Kontaktdaten mit. Selbstverständlich ist dieser Service für Sie kostenlos.
Selbstverständlich können Sie ein Altgerät auch weiterhin bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben, was für Endverbraucher ebenfalls kostenlos möglich ist. Ein Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie u.a. unter https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.
4. Löschen von Daten
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie selbst dafür Sorge zu tragen haben, (personenbezogene) Daten, die sich auf den zu entsorgenden Elektro- und Elektronikaltgeräten befinden, vor der Abgabe des Altgerätes zu löschen.